Studienseminar Neuss: Profil

Die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen umfasst zwei Stufen. Die erste Stufe besteht aus einem Studium in zwei an der Schule unterrichteten Fächern. Das Studium findet in der Regel an einer Gesamthochschule / Universität statt. Länge und Inhalte des Studiums hängt auch davon ab, in welcher Schulart später unterrichtet werden soll.

Nach dem Bestehen ihrer ersten Staatsprüfung bewerben sich die Studenten für die zweite Phase ihrer Ausbildung an einem der 56 Studienseminare des Landes. Im Studienseminar Neuss können sich die Referendare für den Unterricht sowohl in den Klassen 1 bis 4 aös auch in den Klassen 5 bis 13 ausbilden lassen.
Ausbildung ist sowohl Aufgabe der Schule, wo sowohl die Fachlehrer als auch Seminarausbilder Stunden der Referendarinnen und Referendaren begleiten und sie beraten. Die Ausbildung ist auch Aufgabe des Studienseminars, indem die Seminarausbilder die Referendare im Unterricht besuchen und ebenfalls beraten. Darüber hinaus finden am Seminar Fachseminar in jeweils den beiden Fächern sowie Hauptseminare statt, die allgemeine Bildungs- und didaktische Fragen bearbeiten.
Das für die Lehrerausbildung formulierte Seminarrahmenkonzept enthält u.a. zwei wesentliche Strukturelemente.
  1. Es stellt sich die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in sechs "Kompetenzbereichen" (Lehrerfunktionen) vor. Neben dem "Unterrichten" sind dies "Erziehung", "Beurteilen", "Beraten", "Verwalten/Organisieren" und "Innovieren".
  2. Die Referendarinnen und Referendare, die an Schule und Universität bereits eine längere "Lernbiografie" bewältigt haben, kommen als Erwachsene in das Studienseminar.
Diese beiden Eckpfeiler (Referendare als Subjekte ihrer eigenen Ausbildung, als "erwachsene Lerner" und die systematische Entwicklung der sechs Kompetenzbereiche) bilden den Rahmen der Ausbildung.
In der Arbeit vor allem mit den Praxiserfahrungen der Referendarinnen und Referendare zeigt  sich deren  curriculare Selbstbestimmung. Wenn es darum „geht, den Lernenden in seinen individuellen Lern- und Entwicklungsprozessen ernst zu nehmen, zu fördern und zu begleiten“, dann muss der Referendar seinen gewichtigen Anteil an der Festlegung von Inhalten und Prozessen haben. Der Vorteil für eine an erwachsenenpädagogischen Gesichtspunkten ausgerichteten Ausbildung besteht darin, dass sie zu einer erstrebenswert hohen Transparenz veranlassen kann. Wenn Erwachsene miteinander sowohl Themen, als auch Methoden und Prozesse verhandeln, sich gemeinsam über die zurückgelegten Wege vergewissern, dann müssen sich zwangsläufig alle ihrer Verantwortung für die eigenen Lernprozesse bewusst werden.
Beispiele möglicher Konsequenzen für die Ausbildungsarbeit:
  1. Gemeinsame, an den Interessen und Bedürfnissen aller an der Ausbildung Beteiligten orientierten Festlegungen von Gegenständen, Inhalten, Themen und Methoden. (z.B. Festlegung von Themenabfolgen mit Hilfe von Kartenabfragen, Vertiefung von Aspekten aus den Stundennachbesprechung durch Simulationen und isolierte Übungen).
  2. Bevorzugung solcher Methoden, die mit und an erlebter Praxis arbeiten und diese  auf wissenschaftliche Positionen (z.b. Entwicklungspsychologie, Lernpsychologie, Fachwissenschaft) zurückbeziehen können.
  3. Stärkung von Arbeitsformen, die alle am Ausbildungsprozess Beteiligten in ihrem Recht auf Selbstverantwortung für eigene Lernprozesse belässt (Projektorientierung, längerfristige Gruppenarbeiten, von Referendarinnen und Referendaren inhaltlich und methodisch  vorbereitete Kompaktveranstaltungen).
  4. (Nicht nur, aber auch) an der Brauchbarkeit für den schulischen Alltag orientierter Austausch über Inhalte, Methoden und Prozesse sowie deren kritische Wertung und Würdigung für den Prozess der  Ausbildung. (z.B. durch Einsatz verschiedener Rückmeldungsmethoden).
Die Ausbildung der sechs Kompetenzbereiche stellt das Seminarrahmenkonzept als eine Art Prozessmodell vor, bei dem zunächst verstärkt die Entwicklung der Fähigkeit zum Unterrichten im Blick ist und die Begleitung der anderen Funktionen sich anschließt.

Die zweijährige Ausbildung wird abgeschlossen mit einer zweiten Staatsprüfung, von deren Ergebnis die Einstellung in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen wesentlich mit bestimmt wird.
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Stand 2001 - zim