Studienseminarprogramm



Die Aufforderung zur Entwicklung eines Studienseminarprogramms ergibt sich aus der OVP vom 11.11.2003 (§10,4):  Die Studienseminare legen in einem Studienseminarprogramm die Ziele, Handlungskonzepte für die Ausbildung und Verfahren der Evaluation fest.

Ziel des Vorbereitungsdienstes ist nach OVP (§1):

Der Vorbereitungsdienst bereitet auf die eigenverantwortliche Unterrichts- und Erziehungstätigkeit an Schulen vor. Diesem Ziel dient die wissenschaftlich fundierte schulpraktische Ausbildung, die Studienseminar und Schule gemeinsam verantworten. Auf der Grundlage der Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung insbesondere pädagogische und didaktische Inhalte, die zur Erfüllung der beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

Die "wissenschaftlich fundierte schulpraktische Ausbildung" legt Kompetenzen und Standards nahe, die in den Rahmenvorgaben (BASS 20-03 Absatz 2) wie folgt benannt werden:

Die Kompetenzen und Standards orientieren sich an den Lehrerfunktionen:
Zur Verwirklichung der genannten Ziele, Kompetenzen und Standards und unter Einbeziehung der Erkenntnis
gibt sich das Studienseminar Neuss folgendes Studienseminarprogramm:

Ein jegliches Handlungskonzept für den professionellen Umgang mit Erwachsenen setzt neben den andragogischen Grundfertigkeiten eine an Einsichten und nicht an Belehrung orientierte Gesprächspraxis voraus, zwingt alle Beteiligten zu einer größtmöglichen Transparenz im Umgang miteinander und erlaubt die gemeinsame Nutzung von Ressourcen im Studienseminar. Anzuwendende Verfahren externer Evaluation stehen in direktem Abhängigkeitsverhältnis zur Mittelzuweisung durch das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder.

In Ergänzung und insbesondere zu lehramtsspezifischer Erweiterung geben sich die beiden Seminare jeweils ein eigenes Seminarprogramm (zu finden jeweils unter den 'Informationen'), das sub spezie OVP jeweiliger und standortspezifischer Bestandteil des Studienseminarprogramms ist.

Entschieden und genehmigt auf der Studienseminarkonferenz vom 13.01.2005